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Die Parlamentarische Bundesheerkommission nimmt Beschwerden von Soldaten oder wehrpflichtigen Personen entgegen und prüft sie. Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Beschweren können sich Personen, die sich freiwillig einer Stellung unterziehen oder sich freiwillig zum Ausbildungsdienst gemeldet haben, Stellungspflichtige, Soldatinnen und Soldaten, Soldatenvertretung, Wehrpflichtige des Miliz- und Reservestandes und Personen, die den Ausbildungsdienst geleistet haben.
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