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Die neun Bundesländer leisten subsidiär Hilfe für Menschen mit Behinderungen, wenn keine oder keine gleichwertigen Leistungen durch die Sozialversicherung oder das Sozialministerium (→ BMSGPK) erbracht werden. Die Rechtsgrundlage hierfür bilden die Behindertengesetze der Länder. Der Leistungskatalog der einzelnen Behindertengesetze der Länder ist im Wesentlichen vergleichbar, kann jedoch variieren.
Persönliche Hilfe in Form von Beratung und Betreuung
Es kann zur Existenzsicherung eine laufende Geldleistung gezahlt werden, die abhängig von Ihrem Einkommen ist.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz