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Eine Behinderung muss nicht immer zu verminderter Arbeitsfähigkeit führen.
Bei der Arbeitssuche bekommen Sie Unterstützung durch:
Über Förderangebote für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber (→ USP) oder Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer berät Sie gerne die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS).
Für Menschen, die arbeitsunfähig sind, gibt es
Tagesstrukturen ermöglichen jenen, die aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit nicht einer geregelten Erwerbstätigkeit nachgehen können, eine Möglichkeit zur aktiven Gestaltung des Alltags.
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)